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   OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1982 - 7 A 78/81   

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https://dejure.org/1982,3286
OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1982 - 7 A 78/81 (https://dejure.org/1982,3286)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.02.1982 - 7 A 78/81 (https://dejure.org/1982,3286)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. Februar 1982 - 7 A 78/81 (https://dejure.org/1982,3286)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Erstattung von Kosten für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung in einem Widerspruchsverfahren; Kostenerstattung für ein isoliertes Vorverfahren; Rechtsgrundlage für eine Kostenerstattung nach Erledigung des Vorverfahrens ohne Sachentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2460 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.05.1981 - 6 C 121.80

    Anspruch auf Kostenerstattung der anwaltlichen Vertretung vor der Prüfungskammer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1982 - 7 A 78/81
    Gegen dieses ihr am 17. August 1981 zugestellte Urteil richtet sich die am 31. August 1981 erhobene Berufung der Beklagten; sie vertieft mit weiteren Rechtsausführungen ihre schon im verwaltungsgerichtlichen Verfahren vorgetragene Auffassung, daß die Regelung des § 19 AGVwGO abschließend sei und daher keinen Raum für eine ergänzende Heranziehung von Kostenvorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung lasse, wie auch das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 11. Mai 1981 - 6 C 121.80 - für den insoweit gleichlautenden § 80 VwVfG entschieden habe.

    Zu dieser Bestimmung hat das Bundesverwaltungsgericht indessen nunmehr rechtsgrundsätzlich entschieden, daß bei Erledigung eines Widerspruchsverfahrens ohne eine Entscheidung in der Sache selbst keine Rechtsgrundlage für eine Erstattung der dem Widerspruchsführer durch die Zuziehung eines Rechtsanwalts entstandenen Aufwendungen besteht und § 161 Abs. 2 VwGO auf diesen Fall nicht entsprechend anwendbar ist (BVerwG, Urteil vom 11. Mai 1981 - 6 C 121.80 - Leitsatz in DÖV 1981, 883).

  • BVerwG, 01.11.1965 - Gr. Sen. 2.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1982 - 7 A 78/81
    Das Bundesverwaltungsgericht verweist dabei auf die vor Inkrafttreten des Verwaltungsverfahrensgesetzes bestehende Rechtslage, die eine unmittelbare oder entsprechende Anwendung der §§ 154 ff. VwGO im Rahmen der Kostenentscheidung des Widerspruchsverfahrens nicht zugelassen hat, wie - im Gegensatz zu bis dahin anderslautender Rechtsprechung - der Große Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluß vom 01. November 1965 (BVerwGE 22, 281 = NJW 1966, 563) entschieden hatte; das Bundesverfassungsgericht hatte eine Auslegung der Verwaltungsgerichtsordnung dahin, daß dem im isolierten Vorverfahren erfolgreichen Widerspruchsführer ein Anspruch auf Kostenerstattung nicht zustehe, als mit dem Grundgesetz vereinbar gebilligt (BVerfGE 27, 175).

    Zum einen war auch für ihn Anlaß zur Einfügung des § 18 a AGVwGO der Beschluß des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 01. November 1965 (aaO), der eine entsprechende Anwendbarkeit dieser Bestimmungen im isolierten Vorverfahren gerade verneint hatte (vgl. LandtagsdrucksacheVI/911, Begründung zu I).

  • BVerfG, 29.10.1969 - 1 BvR 65/68

    Versagung der Kostenerstattung für das verwaltungsgerichtliche

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1982 - 7 A 78/81
    Das Bundesverwaltungsgericht verweist dabei auf die vor Inkrafttreten des Verwaltungsverfahrensgesetzes bestehende Rechtslage, die eine unmittelbare oder entsprechende Anwendung der §§ 154 ff. VwGO im Rahmen der Kostenentscheidung des Widerspruchsverfahrens nicht zugelassen hat, wie - im Gegensatz zu bis dahin anderslautender Rechtsprechung - der Große Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluß vom 01. November 1965 (BVerwGE 22, 281 = NJW 1966, 563) entschieden hatte; das Bundesverfassungsgericht hatte eine Auslegung der Verwaltungsgerichtsordnung dahin, daß dem im isolierten Vorverfahren erfolgreichen Widerspruchsführer ein Anspruch auf Kostenerstattung nicht zustehe, als mit dem Grundgesetz vereinbar gebilligt (BVerfGE 27, 175).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.1980 - 3 S 1510/80

    Kostenentscheidung im Widerspruchsverfahren; Erledigung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1982 - 7 A 78/81
    Zwar hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschluß vom 06. Oktober 1981, DVBl. 1981, 39) für das dortige Landesrecht, das ebenfalls § 80 VwVfG übernommen hat, eine andere Auffassung vertreten, der sich das Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Urteil angeschlossen hat; jedoch wird hierfür in erster Linie auf die bundesrechtliche Regelung Bezug genommen, die aber nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts diesbezüglich keine Rechtsgrundlage abgibt.
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